Allgemeine Geschäftsbedingungen
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR DIENST- UND SERVICELEISTUNGEN
1. Vertragsgegenstand
1.1 Die HR Group GmbH, FN 619422s, Hauptstraße 19/10, 8074 Raaba-Grambach, erreichbar unter office@hr-group.co.at, im Folgenden kurz „HR Group“ genannt, bringt über ihre Plattform ihre jeweiligen Auftraggeber mit potentiellen Arbeitnehmer:innen in Kontakt.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die gesamte vertragliche Beziehung zwischen der HR Group als Auftragnehmer / Leistungserbringer einerseits und einem Unternehmen als Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“) andererseits und definieren die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien. Die Leistungen an den Auftraggeber umfassen dabei etwa das Schalten von Stellenanzeigen, die Unterstützung bei der Mitarbeiter:innensuche sowie die generelle Unterstützung im Recruiting-Prozess.
1.3 Die Leistungen von HR Group sowie die den Leistungen zugrunde liegenden Anbote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn auf sie nicht vor jedem einzelnen Geschäftsfall nochmals ausdrücklich verwiesen wird. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von HR Group schriftlich bestätigt werden.
1.4 Allfällige Geschäfts-, Einkaufs- und Annahmebedingungen des Auftraggebers haben keinen Vorrang vor diesen Bedingungen und verpflichten HR Group nur dann, wenn diese von HR Group in jedem einzelnen Geschäftsfall ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Insbesondere ist HR Group nicht verpflichtet, den vom Auftraggeber verwendeten, diesen Bedingungen entgegenstehenden Bedingungen zu widersprechen. Unterbleiben des Widerspruchs oder Ausführung der (Dienst-)Leistung durch HR Group bedeutet keinesfalls Zustimmungen oder Anerkennung, und zwar selbst dann nicht, wenn HR Group in Kenntnis entgegenstehender oder von den gegenständlichen Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers ist. Eine Bezugnahme von HR Group auf Unterlagen des Auftraggebers bedeutet keine Anerkennung von dessen Bedingungen oder Regelwerken. Erhält der Auftraggeber erstmals im Rahmen des kaufmännischen Bestätigungsschreibens oder der Auftragsbestätigung von HR Group Kenntnis von der Existenz oder dem Wortlaut der gegenständlichen Bedingungen, so werden diese durch die widerspruchslose Annahme des Bestätigungsschreibens bzw. der Auftragsbestätigung vollumfänglich anerkannt.
2. Produkte der HR Group im Überblick
2.1 Stellenanzeigen
2.1.1 Der Auftraggeber kann Stellenanzeigen erstellen bzw. an die HR Group zur Liveschaltung übermitteln. Der Auftragnehmer nimmt diesbezügliche Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers vor. Der Auftraggeber ist alleine für den Inhalt verantwortlich. Der Auftraggeber haftet für Richtigkeit und Inhalt entsprechend der aktuellen Gesetzeslage bzw. passt diesen an laufende Änderungen an und hält die HR Group diesbezüglich schad- und klaglos.
2.1.2. Änderungen der Stellenanzeigen nach Veröffentlichung sind nur zulässig, sofern das Wesen der ursprünglichen Anzeige gewahrt bleibt (es darf dadurch keine „neue“ Stelle ausgeschrieben werden).
2.1.3. Eine Verlinkung auf andere Plattformen oder Stellenanzeigen ist nur mit der ausdrücklichen Zustimmung von HR Group zulässig. Eine Verlinkung auf die „Karriereseite“ des Auftraggebers auf dessen Website zur konkreten Position ist zulässig.
2.1.4. Der Auftraggeber kann Videos in seine Stellenanzeigen integrieren, sofern es die technischen Gegebenheiten der konkreten Stellenanzeige und die Videogröße und -qualität zulassen und das Video den Anforderungen dieser AGB entspricht.
2.1.5. HR Group trägt – falls beauftragt – Sorge dafür, dass die jeweilige Bewerbung an das Bewerbermanagementsystem des Auftraggebers mittels Application Programming Interface oder ähnliche Services übermittelt wird.
2.1.6. HR Group bietet dem Auftraggeber an, für seine Stellenanzeige die Bewer-bungsmöglichkeit „smart bewerben“ einzurichten. Dabei wird es Nutzern ermöglicht, sich automationsgestützt auf die konkrete Stelle des Auftraggebers zu bewerben.
2.2 Scouting und Recruiting
2.2.1. HR Group bietet dem Auftraggeber die Möglichkeit, auf seinen anonymisierten Bewerberpool zuzugreifen. Dabei gibt der Auftraggeber die Kriterien der Suche vor und HR Group übermittelt die Profile von in Frage kommenden Bewerber:innen. Dabei erhält der Auftraggeber Zugriff auf gespeicherte Bewerber:innendaten, die entweder automatisiert anhand des Inserats oder manuell ausgewählt wurden. Wenn ein/e Bewerber:in für den Auftraggeber in Frage kommt, wird HR Group diese/n informieren. Erst nach Zustimmung der Bewerber:in, werden personenbezogene Daten für den Auftraggeber sichtbar.
2.3 Employer Branding
2.3.1. HR Group bietet dem Auftraggeber die Möglichkeit, Inhalte und Informationen über das Unternehmen im Rahmen eines Arbeitgeberprofils auf der Plattform der HR Group darzustellen.
2.3.2. HR Group bietet dem Auftraggeber dabei ein (kostenfreies) Basispaket und ein (kostenpflichtiges) umfangreiches Premiumpaket an.
2.3.3. Das Basispaket umfasst:
[Beschreibung]
2.3.4. Das Premiumpaket umfasst:
[Beschreibung]
3. Angebote und Vertragsabschluss
3.1 Die Angebote von HR Group (insbesondere Preisanbote und Kostenvoranschläge) sind, sofern nicht explizit anderweitig schriftlich bestätigt, freibleibend und unverbindlich. Insbesondere sind die in Katalogen, Preislisten, Broschüren, Informationsmaterialien, Prospekten, Rundschreiben, Werbeaussendungen, im Online Shop, auf der Website, oder anderen Medien enthaltenen Informationen über die (Dienst-)Leistungen von HR Group unverbindlich.
3.2 Der Vertrag kommt durch ein unverbindliches schriftliches Angebot von HR Group und dessen Annahme durch den Auftraggeber zustande.
3.3 Die in den Anboten von HR Group genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Anbotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
3.4 Vertragsabschlüsse und allfällige sonstige Vereinbarungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung von HR Group verbindlich. Dasselbe gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bezüglich der Geltung als schriftliche Bestätigung ist der elektronische Schriftverkehr dem Briefverkehr gleichgestellt. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch eine Rechnung von HR Group ersetzt werden.
3.5 Aufträge, welche in ihrer Formulierung von den von HR Group gelegten Anboten in irgendeinem Punkt abweichen, bedürfen zur Begründung einer Verbindlichkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von HR Group.
3.6 Schreibfehler oder Kalkulationsirrtümer berechtigen HR Group zum Rücktritt vom Vertrag, wenn der Auftraggeber eine Anpassung ablehnt. Ersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesem Fall ausgeschlossen.
3.7 Die Preisgestaltung erfolgt individuell gemäß § 22 Abs. 3 Z 1 Dienstleistungsgesetz basierend auf den Angaben des Auftraggebers. Es gelten ausschließlich die im Einzelfall vereinbarten und fakturierten Preise für den jeweiligen Leistungszeitraum.
3.8 HR Group behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Vertragslaufzeit und Vertragsauflösung
4.1 Die jeweilige Laufzeit ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung.
4.2 Wenn nichts anderes vereinbart wurde, wird das jeweilige Vertragsverhältnis für die Dauer von 12 Monate abgeschlossen. Die Kündigung kann bis zu drei 3 Monate vor Ende des jeweiligen Vertragsverhältnisses von jeder Partei ausgesprochen werden. Mangels fristgerechter Kündigung verlängert sich die Vereinbarung um weitere 12 Monate zu denselben Bedingungen.
4.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Sämtliche Verträge können aus wichtigem Grund jederzeit fristlos vorzeitig aufgelöst werden.
4.4 Ein wichtiger Grund für die vorzeitige Auflösung liegt insbesondere dann vor, wenn
4.4.1. über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird bzw. ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, der jeweils anderen Partei Informationen zukommen, welche geeignet sind, Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit der jeweils anderen Partei zu begründen (§ 25b IO bleibt von dieser Bestimmung unbe-rührt);
4.4.2. der Auftraggeber trotz erfolgter Mahnung offene fällige Forderungen nicht beglichen hat;
4.4.3. der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Bereitstellung der für die Auftragerfüllung notwendigen Unterlagen bzw. sonstigen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nachkommt.
4.5 Einzelinserate (ein Inserat einer Stelle) können grundsätzlich 60 Tage geschalten – also online gestellt – werden. Einzelinserate können vom Auftraggeber ab der Freischaltung des Zugangs unmittelbar nach der Beauftragung erstellt werden. Einzelinserate die vom Auftraggeber nicht binnen 12 Monaten onlinegestellt werden, verfallen (die Inserate können dann nicht mehr online gestellt werden; das Entgelt dafür steht der HR Group zu).
4.6 Wurden von HR Group im Hinblick auf die Erteilung des Auftrages bereits Konzepte oder Entwürfe erstellt oder präsentiert, so hat HR Group Anspruch auf ein angemessenes Entgelt für dieselben, dessen Höhe sich – falls nicht vorab anders vereinbart – an den Stundenaufzeichnungen von HR Group orientiert. Weitere Schadenersatzansprüche wie z.B. Versand- oder Bearbeitungskosten können von HR Group gesondert in Rechnung gestellt werden.
4.7 Erklärt der Auftraggeber – aus welchen Gründen auch immer – seinen Rücktritt vom Vertrag oder begehrt er seine Aufhebung, steht es HR Group frei, diesen Rücktritt abzulehnen oder den Rücktritt gegen Leistung einer Stornogebühr anzunehmen, wobei sich die vom Auftraggeber zu zahlende Stornogebühr auf die volle Höhe des Auftragswertes (berechnet auf die Mindestvertragslaufzeit) bzw. die volle Höhe der angebotenen Auftragssumme beläuft. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches behält sich HR Group ausdrücklich vor.
4.8 Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
5. Lieferung und Leistungsausführung
5.1 Für die Erbringung der (Dienst-)Leistungen von HR Group gilt ganz generell Folgendes:
5.1.1. Die Nutzung der Produkte und Services setzt aktuelle Geräte, gängige Browser und Betriebssysteme voraus. HR Group übernimmt keine Verpflichtung zur Unterstützung bestimmter Software- oder Gerätekonfigurationen. Technische Anforderungen, insbesondere für Schnittstellenprodukte, werden dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss mitgeteilt.
5.1.2. Nach Abschluss des Vertrags erhält der Auftraggeber Zugang zu einem persönlichen Verwaltungsbereich (Account).
5.1.3. Der Auftraggeber hat bei der Erbringung der (Dienst-)Leistungen durch HR Group bestmöglich mitzuwirken und alles Erforderliche zu unternehmen bzw. vorzukehren, damit HR Group die (Dienst-)Leistungen vertragsgemäß erbringen kann. Verzögerungen oder Unterbleiben der Ausführung der (Dienst-)Leistung sowie alle damit verbundenen Folgen, Aufwendungen und Belastungen aufgrund unterlassener oder nicht ausreichender Mitwirkung und Unterstützung seitens des Auftraggebers gehen ausschließlich zu seinen Lasten.
5.2 Die vertraglich vereinbarte Lieferzeit bzw. Leistungsfrist beginnt mit dem Tag der Annahme des Auftrags durch HR Group. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Die Angabe bestimmter Liefer- bzw. Leistungsfristen und Liefer- bzw. Leistungstermine durch HR Group steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von HR Group durch Lieferanten und Hersteller.
5.3 Sollte der Auftrag als Fixgeschäft vereinbart sein (z.B. die Abgabe eines schriftlichen Abschlussberichts zu einem fixierten Zeitpunkt), so ist HR Group dennoch berechtigt, den vertraglich vereinbarten Termin um bis zu vier Wochen zu überschreiten, unabhängig davon, ob die Verzögerung in den Einflussbereich von HR Group fällt. Schadenersatzansprüche stehen dem Auftraggeber jedenfalls keine zu.
5.4 Für den Fall, dass die Erbringung der (Dienst-)Leistung durch Fälle höherer Gewalt verzögert, behindert, unzumutbar oder unmöglich gemacht wird, ist HR Group von seiner Leistungspflicht befreit und kann nach eigener Wahl entweder eine Neufestsetzung der vereinbarten Liefer- bzw. Leistungsfrist verlangen oder vom Vertrag teilweise oder ganz zurücktreten. Der Auftraggeber hat in diesen Fällen keine Ersatzansprüche gegenüber HR Group. Bei teilweisem oder gänzlichem Vertragsrücktritt durch HR Group hat HR Group Anspruch auf aliquote Entlohnung entsprechend der bisherigen Leistungserbringung. Alternativ kann von HR Group die Abrechnung der bisherigen Leistung nach Aufwand vorgenommen werden.
5.4.1. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse oder solche Ereignisse, die, selbst wenn sie vorhersehbar waren, außerhalb des Einflussvermögens von HR Group bzw. des Einflussvermögens des Auftraggebers liegen und deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen nicht verhindert werden können.
5.4.2. Der höheren Gewalt gleichgesetzt sind insbesondere Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördliche Eingriffe, Embargos, jegliche Art von Sanktionen (vor allem wirtschaftliche und politische) Energieversorgungsschwierigkeiten, Epidemien, Pandemien oder sonstige Umstände (welcher Art auch immer), die HR Group die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder auch unmöglich machen, unabhängig davon, ob sie bei HR Group oder bei einem Unterlieferanten von HR Group eingetreten sind.
5.4.3. Der Auftraggeber kann in Fällen höherer Gewalt nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von HR Group vom Vertrag zurücktreten oder diesen aufkündigen.
5.5 HR Group ist berechtigt, den Auftrag durch Sachverständige, unselbständig beschäftigte Mitarbeiter:innen oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner:innen vollständig oder teilweise durchführen zu lassen.
5.6 Es steht HR Group frei, Dienstleistungen nach eigenem Ermessen am eigenen Geschäftssitz, via Remote-Zugriff oder in einem Vorort-Einsatz am Geschäftssitz des Auftraggebers oder an einem, vom Auftraggeber genannten Ort zu erbringen. HR Group behält sich vor, anfallende Aufwendungen zu verrechnen. Weiters steht es HR Group frei, die zur Leistungserbringung benötigten technischen Hilfsmittel nach eigenem Ermessen auszuwählen.
5.7 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers, sodass dieser die entstehenden, von HR Group berechneten Gebühren zusammen mit dem Warenwert an HR Group zu zahlen hat, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
6. Rechte und Pflichten
6.1 Der Auftraggeber leistet Gewähr, dass HR Group die zur Anbotserstellung bzw. Auftragsausführung notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber erklärt mit Übergabe der Unterlagen (z. B. Dokumentationen, Texte, Bilder, Videos, Marken, Logos usw.), auch der Eigentümer bzw. rechtmäßige Inhaber der Nutzungsrechte zu sein, gegebenenfalls auch den Besitz der Arbeitsrechte durch Dritte. Der Auftraggeber stellt HR Group von Ansprüchen Dritter frei und hält HR Group diesbezüglich völlig schad- und klaglos.
6.2 Erachtet HR Group für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung (z. B. wegen Marken- oder Urheberrechtsverletzungen) durch eine sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Auftraggeber diese Kosten. HR Group übernimmt keine Pflicht zur Prüfung und ist berechtigt, Inhalte zu bearbeiten oder abzulehnen. Der Auftraggeber stellt HR Group von Ansprüchen Dritter für wettbewerbsrechtliche Verletzungen frei und hält HR Group diesbezüglich völlig schad- und klaglos. Selbiges gilt dafür, wenn der Auftraggeber Materialien ohne die entsprechenden Nutzungsbewilligungen oder Rechtsgrundlagen (etwa datenschutzrechtlich oder urheberrechtlich) übermittelt hat.
6.3 Der Auftraggeber stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche von HR Group zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der benötigten Form zur Verfügung. Der Auftraggeber wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erfüllen, dass HR Group bei der Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert wird.
6.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Inserate gesetzeskonform und insbesondere diskriminierungsfrei gemäß Gleichbehandlungsgesetz zu gestalten. Hierzu zählt auch die Angabe des kollektivvertraglichen oder sonst gesetzlich vorgeschriebenen Mindestentgelts sowie ein Hinweis auf eine mögliche Überzahlung. Bei Verstößen hält der Auftraggeber HR Group vollständig schad- und klaglos.
6.5 HR Group behält sich vor, Inserate nicht zu veröffentlichen bzw. jederzeit zu ändern, zu deaktivieren oder zu löschen (dies bei vollem Entgeltanspruch ohne Kostenersatz für den Auftraggeber), insbesondere wenn:
6.5.1. Stellenausschreibungen für verbotene Inhalte (Werbung im Bereich Erotik oder Pornografie, für illegale Strukturvertriebe, unzulässige Vorleistungen der Bewerber:innen, etc),
6.5.2. gesetzliche, behördliche oder vertragliche Bestimmungen verletzt werden,
6.5.3. ein Missbrauch (z. B. zweckwidrige Nutzung) vermutet wird,
6.5.4. die Funktionsfähigkeit der Website beeinträchtigt wird, oder
6.5.5. Unternehmensinteressen von HR Group schwerwiegend verletzt werden.
6.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der (Dienst-)Leistungen durch HR Group erforderlich sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang von HR Group enthalten sind.
6.7 Die vom Auftraggeber erworbenen Leistungen sind ausschließlich zur eigenen Nutzung bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft werden. Jeder Verstoß – z.B. die Weitergabe eines Inserats – gilt als eigenständige Verletzung. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
6.8 Materialien von Wettbewerbern von HR Group dürfen nicht zur Verwendung übermittelt werden. Als Wettbewerber gelten Unternehmen und öffentliche Stellen, die vergleichbare Dienstleistungen Insbesondere Videos oder Inhalte mit Hinweisen auf Mitbewerber sind unzulässig.
6.9 Links auf externe Webseiten Dritter, die nicht Teil der Vertragsbeziehung sind, kann HR Group jederzeit entfernen.
6.10 HR Group kann auf Wunsch des Auftraggebers Änderungen an veröffentlichten Inhalten während der Laufzeit vornehmen, soweit dies zumutbar und technisch realisierbar ist. Änderungen nach Veröffentlichung sind kostenpflichtigt.
6.11 HR Group ist berechtigt, Stellenanzeigen und Profile im Rahmen von Kooperationen auch auf Plattformen von anderen Anbietern oder in Printmedien zu veröffentlichen. Die Auswahl der Distributionskanäle liegt im Ermessen von HR Group.
6.12 Mit Vertragsende ist HR Group nicht verpflichtet, Inhalte oder Daten weiterhin zu speichern.
7. Entgelte
7.1 Die von HR Group genannten Preise verstehen sich, falls nicht anders angegeben, in EUR und exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Das Zahlungsziel beträgt 10 Werktage. HR Group ist berechtigt, elektronische Rechnungen per E-Mail zu versenden.
7.3 Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist HR Group berechtigt, sämtliche Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Unabhängig davon bleiben die vertraglich vereinbarten Fristen (z. B. Laufzeiten von Anzeigen) unverändert.
7.4 Bei Zahlungsverzug ist HR Group berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB zu verrechnen. Zusätzlich können Mahnspesen und Inkassokosten in Rechnung gestellt werden.
7.5 HR Group behält sich das Recht vor, eine Preisanpassung anlassbezogen durchzuführen, und zwar insbesondere dann, wenn sich die von HR Group zu zahlenden Preise bzw. die von HR Group zu tragenden Kosten – zB aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen, innerbetrieblicher Abschlüsse oder anderer, für die Kalkulation relevanter Umstände oder zur Leistungserbringung notwendigen Mittel wie zB für Material, Energie, Transport, Fremdarbeiten, Finanzierung – erhöhen sollten. HR Group treffende Erhöhungen von Kosten, Preisen und Löhnen etc. können in jedem Fall in voller Höhe an den Auftraggeber weiterverrechnet werden.
7.6 HR Group ist berechtigt, bei allen Aufträgen eine Anzahlung von bis zu 100% des Gesamtentgeltes zu fordern und bis zum vollständigen Erhalt der Anzahlung jegliche Leistung zu verweigern.
7.7 Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig.
7.8 Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen. Bei Aufträgen, die mehrere Abschnitte der Leistungsausführung betreffen, sind auf Verlangen von HR Group vom Auftraggeber Teilzahlungen entsprechend der Leistungsausführung nach Lieferung jeder einzelnen Einheit zu leisten.
7.9 Bei laufenden Serviceverträgen erfolgt die Rechnungslegung, sofern nicht anders vereinbart, monatlich mittels elektronischer Rechnung.
7.10 Die Geltendmachung weitere Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Der Auftraggeber haftet HR Group für derartige weitere Schäden, insbesondere auch für Zinsschäden infolge nicht rechtzeitiger Erfüllung der Zahlungsverpflichtung.
7.11 Bei Nichtzahlung trotz erfolgter zweiter schriftlicher Mahnung ist HR Group berechtigt, ein Inkassobüro und/oder eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Einbringung der Forderung zu beauftragen. Die im Zusammenhang damit anfallenden Kosten hat der Auftraggeber zu ersetzen.
8. Werknutzungsrechte und geistiges Eigentum
8.1 Für die Dauer der Vertragsbeziehung überträgt der Auftraggeber HR Group ein uneingeschränktes, nicht ausschließliches Werknutzungsrecht an allen übermittelten Materialien. Diese dürfen von HR Group bearbeitet und über alle Kanäle hinweg zur Bewerbung genutzt werden. Nach Vertragsende kann der Auftraggeber das Nutzungsrecht widerrufen, worauf HR Group die Inhalte – soweit technisch möglich – entfernt.
8.2 Sämtliche von HR Group erstellten oder bearbeiteten Inhalte dürfen vom Auftraggeber nur bis zum Vertragsende genutzt werden.
8.3 Alle geistigen Eigentumsrechte – inklusive Urheber- und Markenrechte sowie Know-how – verbleiben bei HR Group. Soweit Software Bestandteil der Leistungen ist, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene Zwecke. Eine Weitergabe, Veränderung, Vervielfältigung oder Dekompilierung ist unzulässig.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Zuge der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen, die als vertraulich bezeichnet wurden oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
9.2 Jede Vertragspartei sichert dem jeweils anderen zu, alle ihm vom anderen in Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem/der Empfänger:in bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem/der Empfänger:in von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom/von der Empfänger:in nachweislich unabhängig entwickelt wurden, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.
9.3 HR Group ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunde zu nennen und dessen Logo sowie anonymisierte Projektdetails zu Marketingzwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
9.4 Der Auftraggeber bestätigt hiermit den Erhalt von der Datenschutzerklärung, die alle Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die HR Group enthält.
9.5 Beim Auftraggeber handelt es sich um einen eigenständigen Verantwortlichen im Sinne der DSGVO.
9.6 Die Parteien verpflichten sich, personenbezogene Daten von Bewerber:innen, vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen zu verwenden.
10. Datensicherung
10.1 HR Group ist in keiner Weise und unter keinen Umständen für die Funktionstüchtigkeit und Durchführungskontrolle der Datensicherung des Auftraggebers sowie etwaigen Verlust von Daten verantwortlich. Dem Auftraggeber stehen daher auch keinerlei Schadenersatzansprüche gegen HR Group zu.
11. Gewährleistung und Haftung
11.1 HR Group gewährleistet die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen unter Einsatz der üblichen Sorgfalt. Eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen oder ein bestimmter Erfolg wird nicht zugesichert.
11.2 Beruht die Mangelhaftigkeit der von HR Group erbrachten Dienstleistungen und Serviceleistungen auf Handlungen, Beistellungen oder Mitwirkungen des Auftraggebers oder auf einer Verletzung der Verpflichtungen des Auftraggebers, ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die von HR Group erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. HR Group wird auf Wunsch des Auftraggebers eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen.
11.3 Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Auftraggeber die von HR Group gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf HR Group zu verweisen.
11.4 Vorübergehende Ausfälle aufgrund von Wartungen, technischen Störungen oder höherer Gewalt begründen keine Ansprüche gegenüber HR Group.
11.5 HR Group haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Beweislastumkehr nach § 1298 ABGB wird ausgeschlossen. Den Nachweis, dass HR Group grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft, hat der Auftraggeber zu erbringen.
11.6 Die Haftung von HR Group für Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen beschränkt sich auf die sorgfältige Auswahl derselben. Sollte HR Group – aus welchem Grund auch immer – im Einzelfall eine darüber hinausgehende Haftung treffen, gelten die im vorangegangenen Absatz genannten Haftungsbeschränkungen im gleichen Umfang auch für die Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen von HR Group.
11.7 HR Group gewährleistet – insbesondere im Zusammenhang mit Scouting& Recruiting – nicht:
11.7.1. dass ausschließlich passende Berwerber:innen vorgeschlagen oder kontaktiert werden können.
11.7.2. Eine Reaktion der Berwerber:in kann nicht zugesagt werden.
11.7.3. HR Group übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Berwerber:innendaten dies insbesondere auch nicht bei der Bewerbung der Berwerber:in auf eine Stellenanzeige.
11.8 Sämtliche Ersatzansprüche verjähren spätestens ein Jahr nach Erbringung der Leistung.
11.9 In jenen Fällen, in denen Deckung durch die Betriebshaftpflichtversicherung von HR Group besteht, ist jegliche Ersatzpflicht mit der zur Verfügung stehenden Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung der Höhe nach auf das für die betroffene Leistung vereinbarte Entgelt begrenzt.
11.10 Der Auftraggeber kann sich bei technischen Problemen oder Fragen zur Leistungserbringung per E-Mail an office@hr-group.co.at
12. Abwehrverbot
12.1 Der Auftraggeber wird während der Laufzeit eines Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende von HR Group zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter:innen weder selbst noch über Dritte abwerben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an HR Group eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, das der/die betreffende Mitarbeiter:in zuletzt bezogen hat, zu bezahlen, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines/r Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2).
13. Änderungen der AGB
13.1 HR Group behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
13.2 Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen ab Mitteilung schriftlich widerspricht, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Rechtsfolge wird HR Group in der Änderungsmitteilung hinweisen.
13.3 Im Fall eines rechtzeitigen Widerspruchs gelten die bisherigen AGB weiter; HR Group behält sich in diesem Fall das Recht zur außerordentlichen Kündigung vor.
14. Gerichtsstand und Rechtswahl
14.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Graz.
15. Sonstige Bestimmungen
15.1 Sämtliche Abweichungen von den vorliegenden Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden sind rechtsunwirksam.
15.2 HR Group ist berechtigt, diesen Vertrag ganz oder teilweise ohne Zustimmung des Auftraggebers auf mit HR Group im Sinne der §§ 15 ff AktG verbundene Unternehmen oder auf Rechtsnachfolger im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung, eines Zusammenschlusses, einer Spaltung, einer Übertragung von Geschäftsbereichen oder eines Unternehmenskaufs zu übertragen. In diesen Fällen tritt der Erwerber bzw. Rechtsnachfolger in sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ein.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Regelung zu ersetzen, der der wirtschaftlich gewollte Zweck der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Regelung im Rahmen des gesamten Vertrages am nächsten kommt.
15.4 Im Falle des nachträglichen Auftretens einer Lücke gilt jene Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck der gegenständlichen Bedingungen vereinbart worden wäre, wenn man die Lösung der nicht vertraglich geregelten Fragen von vornherein bedacht hätte.
15.5 Sofern außerhalb dieser Bedingungen zwischen uns und dem Auftraggeber vertragliche Vereinbarungen getroffen werden und diese mit den Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen in Widerspruch stehen, wird vereinbart, dass die Bestimmungen in den vertraglichen Vereinbarungen außerhalb der vorliegenden Bedingungen nur dann vorrangig zur Anwendung gelangen, wenn ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, dass die entsprechenden Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen nachrangig sind.
Raaba-Grambach, am 01.01.2026